Digitale Wasserzeichen in Musikdateien sind nichts Neues. Das Fraunhofer-Institut bewirbt sie schon länger, weshalb ich vor über einem Jahr schon einmal darüber geschrieben habe.
Nun macht Apple also einen neuen Schritt [via EDV], weg vom umständlichen DRM, hin zum verborgenen Merkmal, dass den Kunden eindeutig identifziert. Die Probleme – und zwar auch die jenseits der immer in den Vordergrund gestellten Piraterie – sind damit also nicht vom Tisch. Der Kunde kann nicht uneingeschränkt über das gekaufte Gut verfügen, er kann es bspw. nicht veräußern, wie er es mit Tonträgern konnte. Oder mal auf eine private Party mitnehmen – was, wenn er das gute Stück vergisst, wieder mitzunehmen, oder per USB-Stick auf den Laptop mit der Mixsoftware geladen hat. Wie soll er es da wieder runterbekommen? Etc. pp – so normal und zahlreich, wie die Alltagssituationen sind, in denen wir Musik hören, ohne Verbrechen zu begehen, so zahlreich sind die Probleme von gekaufter Musik mit Benutzermerkmalen in Form von Wasserzeichen.
Nachtrag:
Wie ich heute lese (Electronic Frontier Foundation, via Franztoo) bezeichnet man die von Apple in die Musikdateien eingebrachten Kundendaten nicht als Wasserzeichen. Die Problematik bleibt die gleiche.


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