DRM und Digitales Wasserzeichen


In vielen Downloadshops für Musik wird ein Digitales Rechtemanagement angewendet, das die Verwendungsmöglichkeit der erworbenen Dateien einschränkt. Alternativ kommen Digitale Wasserzeichen zum Einsatz, die vordergründig keine Einschränkungen bewirken. Sie verändern die akustische Information in lauteren Bereichen der Musikdatei durch ein eindeutiges, nicht wahrnehmbares Identifikationsmerkmal des Käufers, das nicht manipulierbar ist. »Wer nicht über den Schlüssel des Wasserzeichens verfügt, kann noch nicht einmal feststellen, ob überhaupt ein Wasserzeichen in eine Datei eingebettet ist. Damit dürfte in der Praxis das Wasserzeichen kaum entfernbar sein, da kein Angreifer überprüfen kann, ob er erfolgreich war. Tests haben gezeigt, dass die IPSI-Wasserzeichen selbst eine analoge Rundfunkübertragung und Aufnahme vom Lautsprecher auf Tonband überstehen« (Martin Steinebach vom Fraunhofer IPSI).
Faktisch bringt das Digitale Wasserzeichen gleichwohl Einschränkungen mit sich – die akustische Qualität ist manipuliert, was empfindsame Liebhaber feiner Musik (bspw. Jazz, Klassik) stören dürfte. Außerdem lässt sich die erworbene Musik nicht mehr problemlos veräußern (verschenken, verkaufen (wie die alte Plattensammlung auf dem Flohmarkt)), denn der ursprüngliche Käufer hat keine Handhabe bezüglich des Tuns des neuen Besitzers. Drittens sind die Daten des Käufers mit den Signaturinformationen auf lange Sicht bei einem Unternehmen hinterlegt, was Fragen des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre aufwirft.

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